Julia Zohar Rechtsanwältin
 
Rechtsanwalt Mannheim Russisch

Arbeitsrecht

1. Kündigungsprozesse

Unsere Haupttätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts ist das Führen von Kündigungsschutzprozessen. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Für die Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens um die Wirksamkeit einer Kündigung, bzw. um die Zahlung einer Abfindung streiten, überprüfen wir, ob die Kündigung wirksam ist, ob die Fristen eingehalten sind und ob dem Arbeitnehmer ggf. eine Abfindung zusteht. Den Arbeitgebern helfen wir bei der sorgfältigen Vorbereitung einer Kündigung, damit sie sich später möglichst keinen bzw. nur geringen Abfindungsforderungen des Arbeitnehmers und möglichst keiner Weiterbeschäftigung ausgesetzt sehen.

Hinweis: Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben! Verspätete Klagen werden nur unter bestimmten Bedingungen vom Gericht zugelassen.

2. Gestaltung von Arbeitsverträgen, Änderungsvereinbarungen, Aufhebungsverträgen etc.

Durch die Gestaltung eines Vertrags lässt sich eine klare Basis für Rechtsbeziehungen schaffen. Dadurch kann das Risiko künftiger Rechtsstreitigkeiten reduziert bzw. zumindest eine gute Ausgangsposition hierfür geschaffen werden. Wir gestalten individuell zugeschnittene Verträge für Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Geschäftsführer. Wir helfen Ihnen bei der Auslegung arbeitsrechtlicher Klausel und überprüfen Ihre Arbeitsverträge auf die Gesetzmäßigkeit. Des Weiteren handeln wir Aufhebungs-/ Abwicklungsverträge aus und formulieren diese zielgerecht.

3. Abmahnungen

Möchten Sie als Arbeitnehmer gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorgehen oder als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmer abmahnen, da er z.B. öfters zu spät kommt, im Betrieb stört und nicht die erwartete Leistung erbringt? Wir helfen gern formelle und materielle Anforderungen an eine rechtlich einwandfreie Abmahnung einzuhalten oder sich erfolgreich gegen eine Abmahnung zu verteidigen.

4. Durchsetzung von Lohn- Gehaltsansprüchen

Häufig mit einem Kündigungsschutzprozess verbunden ist das Einfordern von noch ausstehendem Lohn/Gehalt. Jedoch auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können ausstehende Zahlungsansprüche Gegenstand einer außergerichtlichen Vertretung oder eines Gerichtsverfahrens sein.

5. Zeugnisansprüche, Urlaubsansprüche usw.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten, wahrheitsgemäßen Arbeitszeugnisses. Wird dem nicht entsprochen, können Klagen auf Erteilung und/oder Berichtigung notwendig werden. Den Arbeitgebern hilft unsere Kanzlei gern, ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis für ihre Arbeitnehmer gemäß den rechtlichen Anforderungen zu erteilen, sowie bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen.

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