Julia Zohar Rechtsanwältin
 
Rechtsanwalt Mannheim Russisch

Beratungshilfe

Für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (§ 1 Abs.1 BerHG) und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a EGZPO steht Ihnen unter Umständen Beratungshilfe zu. Dies ist dann der Fall, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Mittel für eine Beratung nicht aufbringen können. Ein im Wege der Beratungshilfe mandatierter Rechtsanwalt kann von seinem Mandaten eine Beratungsgebühr in Höhe von € 10 verlangen. Darüber hinaus erhält der Rechtsanwalt weitere Gebühren und Auslagen im Wege einer Pauschale aus der Staatskasse.

Den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe erhalten Sie bei den Amtsgerichten oder hier.









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